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AGBAllgemeine Geschäftsbedingungen
Im Folgenden ist „Matteo Studer" oder „Matteo" der Auftragnehmer (matteostuder™), „Auftraggeber" oder „Kunde" die Person, der Verein, das Unternehmen oder die Organisation, die Matteos Dienstleistungen in Anspruch nimmt.
1. Grundsätze
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden von folgenden Grundsätzen getragen. Sie dienen als Auslegungsleitlinie für sämtliche nachfolgenden Klauseln und prägen die Zusammenarbeit zwischen Matteo Studer und seinen Auftraggebern. Bei Unklarheiten in einzelnen Bestimmungen sind diese im Sinne der Grundsätze auszulegen.
- Keine versteckten Kosten. Was etwas kostet, wird vorher klar gesagt. Zusatzaufwand wird transparent kommuniziert, bevor er entsteht.
- Wertschätzung statt Reichtum. Matteo arbeitet seine Aufträge neben der Mediamatiker-Lehre. Es geht nicht um maximale Marge, sondern darum, dass die geleistete Arbeit fair und angemessen vergütet wird.
- Transparente Übersicht. Diese AGB zeigen offen, was Matteo anbietet, wie sich die Preise zusammensetzen und unter welchen Bedingungen er arbeitet.
- Fokus Sport. Matteo arbeitet grundsätzlich im Sport-Business. Auskünfte zu Sport-Aufträgen erteilt sein KI-Assistent Juno auf Basis dieser AGB. Anfragen aus anderen Bereichen werden direkt von Matteo beantwortet — er prüft, ob eine Umsetzung möglich ist, oder verweist an Kontakte aus seinem Netzwerk.
- Faire Fehlerkultur. Wenn etwas schiefläuft (technisch, organisatorisch, kommunikativ), wird das offen besprochen statt hinter Klauseln versteckt. Beide Seiten bringen sich konstruktiv ein, damit eine Lösung gefunden wird.
- Fair, simpel, professionell. Diese AGB sind bewusst lesbar gehalten — keine juristischen Floskeln, wo sie nicht nötig sind. Gleichzeitig stehen sie auf einem soliden rechtlichen Fundament.
- Richtpreise mit Logik. Die genannten Stundensätze und Beispiel-Richtwerte basieren auf drei Faktoren: dem Schweizer Marktpreis vergleichbarer Dienstleistungen, Matteos aktueller Erfahrung und dem konkreten Aufwand der jeweiligen Tätigkeit. Sie werden regelmässig überprüft und angepasst.
2. Geltungsbereich
Diese AGB regeln die Vertragsverhältnisse zwischen Matteo Studer und seinen Auftraggebern im Rahmen aller von Matteo angebotenen Dienstleistungen. Sie gelten für alle Anfragen, Offerten und Aufträge, sofern keine ausdrückliche schriftliche Abweichung vereinbart wurde.
Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht akzeptiert und sind nicht Bestandteil des Vertrags, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
3. Vertragsabschluss
Anfragen können über das Kontaktformular auf matteostuder.ch, per E-Mail oder direkt über den KI-Assistenten Juno gestellt werden. Auf Basis der Anfrage erstellt Matteo eine individuelle Offerte mit Leistungsumfang, Zeitplan und Honorar.
Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber die Offerte schriftlich, elektronisch (z. B. per E-Mail) oder mündlich annimmt. Mit der Annahme erkennt der Auftraggeber diese AGB als Vertragsbestandteil an.
4. Leistungsumfang
Matteo Studer ist spezialisiert auf Sport-Content im weitesten Sinn. Dazu gehören insbesondere:
- Sportfotografie (Match-Reportagen, Athleten-Portraits, Trainings, Events, Turniere)
- Sport-Videografie (Reels, Trailer, Aftermovies, Saisonvideos)
- Social-Media-Content und Live-Berichterstattung (Game-Day-Coverage, Stories, kurzfristige Foto- und Video-Lieferung während laufender Events)
- Social-Media-Management über längere Zeiträume (Content-Strategie, Designs, Redaktionsplanung, laufende Begleitung der Vereins- oder Brand-Kanäle)
- Saisonbegleitungen für Vereine, Athletinnen, Athleten und Sport-Brands
- Brand- und Sponsoren-Content im Sport-Umfeld
Nicht zum Standard-Leistungsumfang gehören: Hochzeiten, klassische Familienfotografie, Tier-Portraits, Auto-Shoots, Pass-/Klassenfotos sowie sport-fremde Aufträge. Solche Anfragen werden individuell von Matteo geprüft. Falls eine Umsetzung nicht passt, verweist er gerne auf Fachpersonen aus seinem Netzwerk.
Matteo erbringt die kreative Hauptleistung (Aufnahme, Schnitt, künstlerische Gestaltung) persönlich. Für unterstützende Tätigkeiten — Assistenz vor Ort, technische Dienstleister, spezialisierte Postproduktion — kann er Dritte beiziehen, sofern dies der Leistungserbringung dient. Für deren Auswahl und Instruktion haftet er nach Art. 399 Abs. 2 OR; ein anonymer Ersatz für die Hauptleistung ist ausgeschlossen.
Foto- und Videoaufträge gelten als Werkverträge im Sinne von Art. 363 ff. OR. Bei Saisonbegleitungen und längerfristigen Mandaten werden die Einzelleistungen (z. B. Spieltage, Trailer, Sondermandate) jeweils als eigenständige Werke vereinbart und als solche behandelt.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Damit Matteo seine Leistung in der vereinbarten Qualität erbringen kann, ist die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich. Im üblichen Rahmen umfasst dies:
- rechtzeitige Bereitstellung aller relevanten Informationen zum Auftrag (Briefing, Kontext, Zielgruppe, Verwendung)
- Sicherstellung des Zugangs zur Location (Halle, Stadion, Trainingsplatz, Set), inklusive nötiger Akkreditierungen oder Foto-Pässe
- Benennung einer klaren Kontaktperson vor Ort und während des Projekts
- Einholung allfälliger Einverständniserklärungen abgebildeter Personen, soweit diese der Sphäre des Auftraggebers zugeordnet sind (z. B. eigene Spielerinnen und Spieler, Mitarbeitende, Veranstaltungs-Gäste)
- fristgerechtes Feedback in den vereinbarten Feedback-Runden, damit Liefertermine eingehalten werden können
Verzögerungen, Mehraufwand oder Qualitätseinbussen, die auf eine fehlende oder verspätete Mitwirkung zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten von Matteo.
6. Preisstruktur und Richtwerte
Matteo arbeitet auf Stundenbasis. Die folgenden Sätze gelten als Richtwerte, die in jede Offerte einfliessen. Sie dienen als Orientierung und werden pro Projekt individuell zusammengesetzt.
Die Stundensätze decken nicht nur die effektive Arbeitszeit, sondern auch die laufenden Betriebskosten ab: monatliche Lizenzen für professionelle Bearbeitungs-Software (Adobe Creative Cloud, KI-Tools, Plugins), Cloud-Storage für Backups und Lieferungen, Versicherung sowie kontinuierliche Investitionen in professionelles Kamera-Equipment (aktueller Anschaffungswert CHF 5'000–10'000). Hinzu kommen administrative Aufgaben, Weiterbildung sowie nicht-fakturierbare Vorlauf-Arbeiten wie Akquise, Briefings und Pre-Production-Gespräche.
6.1 Stundensätze nach Tätigkeit
| Tätigkeit | Beschreibung | CHF / h |
|---|---|---|
| Pre-Production | ||
| Konzeption & Planung | Briefing, Drehbuch, Storyboard, Drehplan, Strategie, Beratung | 50 |
| Production | ||
| Live-Produktion Foto | Match-Tag, Wettkampf, Event — fotografische Begleitung unter Live-Bedingungen | 90 |
| Live-Produktion Video | Match-Tag, Wettkampf, Event — Video-Aufnahme unter Live-Bedingungen | 100 |
| Set-Produktion Foto | Inszenierte Foto-Produktion mit Licht-Setup, Team-Fotos, Athleten-Portraits, geplante Shoots | 120 |
| Set-Produktion Video | Geskriptete Video-Produktion mit Set-Aufbau, Licht, Drehbuch | 130 |
| Post-Production | ||
| Foto-Post (Standard) | Bildauswahl, Bearbeitung, Retusche, Export | 90 |
| Video-Post (Standard) | Schnitt, Color, Sound, Versionierung, Export | 110 |
| Design-Produktion | Grafisches Design für Social-Media-Posts, Stories, Cover-Bilder, Templates und Print-Layouts | 70 |
| Social-Media-Management | Laufende Begleitung der Vereins- oder Brand-Kanäle, Redaktionsplanung, Content-Strategie, Posting | 40 |
6.2 Sport-Fotografie — Pakete
Die folgenden Pakete decken typische Foto-Anfragen vollständig ab. Video-Produktionen sind nicht enthalten und werden separat über die Stundensätze in Ziff. 6.1 oder als individuelle Offerte abgerechnet.
Club-Pakete
Für Vereine bietet Matteo drei klar abgegrenzte Pakete an. Sie eignen sich als Einstieg ohne lange Offerten-Phase. Die Verteilung der Bilder auf Kategorien (Action, Atmosphäre, Athleten-Fokus, Team-Fokus) erfolgt nach Erfahrung und Gespür — Wünsche des Vereins werden, sofern sie keinen erheblichen Zusatzaufwand verursachen, kostenfrei berücksichtigt.
| Paket | CHF |
|---|---|
Club Basic 1 Heimspiel, 30–50 bearbeitete Bilder in breiter Mischung (Action, Atmosphäre, Athleten, Team). Geeignet für Social Media, Web und internen Print. | 450.- |
Club Plus 2 Spiele (Wahl: 2× Heim oder 1× Heim + 1× Auswärts), 50–100 bearbeitete Bilder, inklusive Vorgespräch zu Schwerpunkten. Behind-the-Scenes-Content (z. B. Garderobe auf Wunsch) möglich. Geeignet für Social Media, Web, Print sowie Sponsoren-Aktivierung. | 800.- |
Club Pro Inszenierte Produktionen wie Team-Fotos, Spieler-Portraits mit Licht-Setup, Werbe-Shootings für Sponsoren oder konzeptuelle Kampagnen. Berechnung nach Stundensätzen Ziff. 6.1. | auf Anfrage |
Athleten-Pakete
Für private Buchungen durch Einzelathletinnen, Einzelathleten oder Eltern minderjähriger Sportlerinnen und Sportler bietet Matteo zwei klar definierte Pakete an. Sie richten sich bewusst an den nicht-kommerziellen Privatbereich und ermöglichen eine schnelle Entscheidung ohne lange Offerten-Phase.
Athleten Friends
Eine oder mehrere Athletinnen / Athleten buchen einen gemeinsamen Termin: Matteo kommt an ein Spiel oder Wettkampf und liefert pro Athlet rund 6–10 individuell ausgewählte und bearbeitete Action-Bilder. Je mehr Athleten zusammen buchen, desto günstiger wird der Preis pro Person.
| Anzahl Athleten | CHF |
|---|---|
| ab 1 Athlet | 225.- pro Athlet |
| ab 2 Athleten | 115.- pro Athlet |
| ab 4 Athleten | 65.- pro Athlet |
| ab 6 Athleten | 45.- pro Athlet |
| ab 8 Athleten (bis 10) | 35.- pro Athlet |
| ab 10+ Athleten | auf Anfrage |
Voraussetzung für eine gemeinsame Buchung: Alle gebuchten Athleten müssen am selben Spiel oder Wettkampf im Einsatz sein und innerhalb eines Zeitfensters von maximal 5 Stunden fotografiert werden können. Beispiele: alle Spielenden desselben Eishockey-Matches; Athleten an einem Leichtathletik-Wettkampf (auch in unterschiedlichen Disziplinen, sofern Matteo sie zeitlich abdecken kann).
Anfragen für das Athleten-Paket „Friends" werden bevorzugt direkt über WhatsApp oder das Kontaktformular auf matteostuder.ch abgewickelt — der persönliche Austausch ist für junge Athleten und Eltern angenehmer als der offizielle Offerten-Weg.
Athleten Pro
Umfangreicheres Shooting mit Studio-Setup, Action-Sequenzen, individueller Bildsprache und Raum für konkrete Wünsche der Athletin oder des Athleten — geeignet für ambitionierte Sportlerinnen und Sportler mit Plänen für Web, Social Media, Sponsoring oder Werbung. Auf Anfrage; der Preis richtet sich nach Aufwand und Umfang gemäss Stundensätzen Ziff. 6.1.
Die Athleten-Pakete gelten für private Buchungen ohne kommerzielle Verwertung über Sponsoren oder Werbung hinaus.
6.3 Kombi-Buchungen
Bei Kombination mehrerer Leistungen (z. B. Eventtag mit Live-Produktion Foto + Video + Live-Post für Social Media) wird der Gesamtaufwand individuell offeriert. Solche Kombi-Buchungen werden auf individueller Basis vergünstigt; der konkrete Rabatt ergibt sich aus Umfang, Dauer und Komplexität des Projekts und wird in der Offerte ausgewiesen.
6.4 Mehrwertsteuer
Sämtliche Beträge verstehen sich in CHF. Matteo Studer ist aktuell nicht mehrwertsteuerpflichtig (Art. 10 Abs. 2 lit. a MWSTG); es wird keine MwSt ausgewiesen oder verrechnet. Sollte sich der MwSt-Status ändern, wird dies den Auftraggebern rechtzeitig kommuniziert.
Hinweis: Reale Projekte können von den Beispielen abweichen. Die Aufwand-/ Preis-Relation bleibt aber innerhalb des hier genannten Rahmens. Verbindlich ist immer die individuelle Offerte.
7. Honorar und Zahlung
Das Honorar wird in der Offerte festgelegt und mit deren Annahme verbindlich vereinbart. Es basiert auf den unter Ziffer 6 genannten Stundensätzen oder einer projektbezogenen Pauschale.
Bei Saisonbegleitungen oder grösseren Projekten ist eine Anzahlung von 30 % bei Auftragserteilung üblich. Die Rechnung ist innert 30 Kalendertagenab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig (Verfalltag im Sinne von Art. 102 Abs. 2 OR).
Zusatzaufwand, der nicht Teil der Offerte ist (etwa kurzfristige Erweiterungen, zusätzliche Feedback-Runden, nachträgliche Konzeptwechsel), wird nach Stundensatz gemäss Ziffer 6 in Rechnung gestellt und vorgängig kommuniziert.
Bei Verzug schuldet der Auftraggeber ohne weitere Mahnung Verzugszinsen von 5 % p. a. (Art. 104 OR) sowie eine Mahngebühr von CHF 30 ab der zweiten Mahnung. Matteo kann zudem laufende Arbeiten bis zum Zahlungseingang einstellen und bei wiederholtem Verzug vom Vertrag zurücktreten.
8. Reisekosten und Spesen
Die Anreise zum Auftragsort ist im Honorar enthalten, solange An- und Abreise zusammen höchstens 3 Stunden in Anspruch nehmen (entspricht rund 1.5 Stunden pro Weg) — unabhängig vom Verkehrsmittel und ohne separate Kilometerverrechnung.
Bei längerer oder komplexerer Anreise gelten folgende Konditionen:
- Reisezeit über 3 Stunden gesamt (An- und Abreise): CHF 30 pro Stunde, gerechnet nur auf die überschreitenden Stunden
- Anreise mit Auto: CHF 0.30 pro gefahrenen Kilometer (gesamte Strecke Hin- und Rückreise)
- Anreise mit Bahn oder Flug: Ticketkosten gemäss Beleg, ohne Aufschlag
- Übernachtung: Effektive Hotelkosten gemäss Beleg, ohne Aufschlag — sofern eine tagesgleiche Rückkehr nicht möglich oder zumutbar ist
- Verpflegung bei mehrtägigen Aufträgen: Nach Absprache und Beleg
Alle Spesen werden in der Offerte geschätzt und in der Schlussrechnung effektiv und transparent abgerechnet. Matteo verrechnet keine Pauschalen oder Aufschläge auf belegte Drittkosten — was er zahlt, zahlt der Auftraggeber.
9. Express-Lieferung
Eine Express-Lieferung liegt vor, wenn die Auslieferung mindestens 50 % schneller als die in Ziffer 10 genannte Standard-Lieferzeit erfolgen soll und dies bei Matteo zu klarem Mehraufwand führt — etwa Abend- oder Wochenend-Schichten, Verschiebung anderer Projekte oder eine Nachtschicht.
In diesen Fällen wird ein Aufschlag von 15 % bis 25 % auf das betroffene Honorar verrechnet. Der konkrete Satz wird vor Auftragsannahme kommuniziert und in der Offerte oder Auftragsbestätigung festgehalten.
Eine schnellere Lieferung im Rahmen der Standard- Lieferzeit (z. B. weil Matteo das Projekt ohnehin schneller umsetzen kann) ist kostenfrei und bedarf keiner Express-Vereinbarung.
10. Liefertermine
Sofern in der Offerte nicht anders vereinbart, gelten folgende Standard-Lieferzeiten:
- Foto: 3 bis 7 Tage nach Aufnahme
- Video (Reel): 5 bis 12 Tage nach Aufnahme inklusive einer Feedback-Runde
- Video (Trailer / Aftermovie): 7 bis 14 Tage nach Aufnahme inklusive Feedback-Runden gemäss Offerte
- Live-Lieferung: während des Events nach Absprache
Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers (siehe Ziffer 5), höhere Gewalt oder Drittanbieter entstehen, verlängern die Liefertermine entsprechend.
11. Saisonbegleitung und längerfristige Mandate
Saisonbegleitungen für Vereine und Sport-Organisationen werden grundsätzlich individuell offeriert. Aufgrund der hohen Variabilität (Liga, Anzahl Spiele, Output, Foto vs. Video, Sponsoren-Integration) sind keine Pauschalpreise möglich.
Empfohlener Vorlauf für eine vollständige Saisonbegleitung: 3 bis 6 Monate vor Saisonbeginn. Damit können Drehpläne, Verfügbarkeiten und Output-Strukturen sauber abgestimmt werden.
Bei Saisonverträgen ist eine Anzahlung von 30 % bei Auftragserteilung üblich. Die weitere Zahlungsstruktur (z. B. monatlich, quartalsweise, nach Meilensteinen) wird individuell vereinbart.
12. Stornierung
Bei Stornierung eines bestätigten Auftrags durch den Auftraggeber wird folgende Pauschalentschädigung fällig, bezogen auf das vereinbarte Honorar:
- Stornierung mehr als 7 Tage vor Leistungsbeginn: 0 %
- Stornierung weniger als 7 Tage vor Leistungsbeginn: 30 %
- Stornierung weniger als 3 Tage vor Leistungsbeginn: 50 %
- Stornierung weniger als 24 Stunden vor Leistungsbeginn: 80 %
Falls bereits konkrete Vorleistungen erbracht wurden (Konzeption, Reisen, gebuchtes Equipment Dritter), werden diese zusätzlich zur Pauschale verrechnet, sofern der tatsächliche Aufwand höher ist.
Kann Matteo den freigewordenen Termin-Slot anderweitig honoriert nutzen, wird der ersparte oder ersetzte Aufwand von der Stornogebühr in Abzug gebracht.
Eine Verschiebung des Termins (statt Stornierung) ist grundsätzlich möglich und wird im Rahmen von Matteos Kapazität bestmöglich umgesetzt. Verschiebungen mehr als 7 Tage vor Termin sind kostenfrei, kurzfristigere Verschiebungen können mit einer reduzierten Aufwandsentschädigung verbunden sein.
13. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt — insbesondere extreme Wetterbedingungen, Spielabsagen durch Verbände, kurzfristige Hallenschliessungen, Krankheit, Unfall oder behördliche Massnahmen — befreien beide Vertragspartner von der rechtzeitigen Erbringung der jeweiligen Leistung.
Konkret:
- Bei Outdoor-Aufträgen mit Wetter-Risiko wird gemeinsam ein Plan B definiert (Verschiebung, Reduktion des Umfangs, Indoor-Alternative)
- Bei Krankheit oder Unfall von Matteo wird unverzüglich informiert. Es besteht kein automatischer Anspruch auf einen Backup-Fotografen, Matteo bemüht sich jedoch nach bestem Vermögen um eine Alternative aus seinem Netzwerk
- Bei technischem Equipment-Ausfall während einer Produktion sorgt Matteo durch redundante Ausrüstung dafür, dass die Aufnahme weitergeführt werden kann
- Bei Spielverschiebung durch den Verband oder den gegnerischen Verein wird der Termin unkompliziert verschoben, sofern Matteos Kapazität es zulässt
Eine Haftung für Schäden, die durch Ereignisse höherer Gewalt entstehen, ist ausgeschlossen.
Kann ein Auftrag aufgrund höherer Gewalt auf Matteos Seite (Krankheit, Unfall) nicht erbracht und nicht innert angemessener Frist nachgeholt werden, werden bereits geleistete Anzahlungen abzüglich nachgewiesener Vorleistungen zurückerstattet.
14. Nutzungs- und Urheberrechte
Sämtliche Urheberrechte an den von Matteo erstellten Inhalten verbleiben bei Matteo Studer. Mit der Bezahlung des Honorars erhält der Auftraggeber ein Nutzungsrecht in dem Umfang, der sich aus der Offerte ergibt.
14.1 Standard-Nutzungsrecht
Soweit in der Offerte nicht abweichend vereinbart, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbefristetes und geografisch auf die Schweiz beschränktes Nutzungsrecht für folgende Verwendungszwecke:
- Website und vereins- bzw. unternehmenseigene Social-Media-Kanäle
- Print-Materialien für die interne Kommunikation (z. B. Vereinsmagazin, Plakate für Heimspiele, Mitgliederinformationen)
- Pressemeldungen mit Bezug zum dokumentierten Anlass, sofern Matteo als Bildquelle / Urheber genannt wird
Das Recht zur wesentlichen Bearbeitung im Sinne von Ziffer 14.3 bleibt vorbehalten.
14.2 Erweiterte Nutzung
Folgende Verwendungen sind nicht im Standard enthalten und bedürfen einer separaten Vereinbarung mit zusätzlicher Lizenzgebühr:
- Werbekampagnen (Plakate, Anzeigen, Online-Ads, Fernseh-Spots)
- Nutzung durch Sponsoren, Partner oder Drittunternehmen des Auftraggebers
- Nationale oder internationale Mediennutzung
- Verwendung über die Saison hinaus für Folgesaisons
- Weiterverkauf, Lizenzierung an Dritte oder Stockfoto-Plattformen
Der Aufschlag für erweiterte Nutzung richtet sich nach Reichweite, Dauer und kommerziellem Wert und wird in der Offerte oder in einer Zusatzvereinbarung festgehalten.
14.3 Bearbeitung und Weitergabe
Wesentliche Bearbeitungen der gelieferten Inhalte (starkes Crop, Farbveränderungen, Composings, KI-Modifikationen, Re-Edits) sind mit Matteo abzusprechen, da sie den künstlerischen Charakter und die Urheberkennzeichnung betreffen.
Die Weitergabe an Dritte ausserhalb des Standard-Nutzungsrechts (siehe 14.2) bedarf der vorherigen Zustimmung von Matteo.
14.4 RAW-Files und Rohdaten
RAW-Foto-Daten und unbearbeitete Video-Rohdaten sind grundsätzlich nicht im Standard-Lieferumfang enthalten. Eine Freigabe ist nach Absprache möglich, gegen einen Aufschlag von typischerweise 30 % bis 50 % auf das Projekthonorar und unter Einschränkung der Nutzungsrechte (insbesondere ohne Re-Distribution). Der konkrete Satz wird in der Offerte oder Zusatzvereinbarung festgehalten.
14.5 Inhalte des Auftraggebers
Stellt der Auftraggeber selbst Inhalte oder Vorgaben bereit (Logos, Musik, Texte, Bildmaterial), ist er dafür verantwortlich, dass keine Rechte Dritter verletzt werden. Sollten dennoch Ansprüche Dritter geltend gemacht werden, stellt der Auftraggeber Matteo von der Haftung frei, soweit Matteo das Bestehen der Rechtsverletzung nicht kannte oder bei zumutbarer Prüfung erkennen musste.
15. Bildrechte und Persönlichkeitsrechte
Die Aufnahme und Verbreitung von Personen-Bildern unterliegt Art. 28 ZGB sowie dem Datenschutzgesetz. Beide Vertragspartner halten sich an die geltenden gesetzlichen Vorgaben.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass abgebildete Personen aus seiner Sphäre (eigene Athletinnen und Athleten, Mitarbeitende, geladene Gäste) mit der Aufnahme und der vertraglich vereinbarten Verwendung einverstanden sind. Bei minderjährigen Personen ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Bei öffentlichen Sport-Veranstaltungen mit Zuschauerinnen und Zuschauern darf Matteo gemäss üblicher Praxis Übersichts- und Stimmungsbilder anfertigen. Werden einzelne Personen erkennbar in den Vordergrund gerückt, holt Matteo im Rahmen des Möglichen das Einverständnis ein.
Wird Matteo von Seiten Dritter wegen einer Persönlichkeitsrechts-Verletzung in Anspruch genommen, die aus der Sphäre des Auftraggebers stammt (z. B. fehlendes Einverständnis eigener Spieler), stellt der Auftraggeber Matteo von der Haftung frei.
16. Eigenwerbung und Portfolio
Matteo darf eine Auswahl der erstellten Inhalte für seine eigene Aussendarstellung verwenden — insbesondere im Online-Portfolio auf matteostuder.ch, in seinen Social-Media-Kanälen und in Bewerbungen gegenüber potenziellen neuen Auftraggebern. Diese Nutzung ist mit dem Standard-Auftrag abgegolten.
Voraussetzung ist, dass die abgebildeten Personen mit der Portfolio-Nutzung einverstanden sind. Der Auftraggeber holt die Einwilligung im Rahmen seiner Sphäre mit ein (Mannschaft, Mitarbeitende, eingeladene Gäste); für Drittpersonen ausserhalb dieser Sphäre holt Matteo die Einwilligung selbst ein, soweit erforderlich.
Möchte der Auftraggeber die Eigenwerbung aus Vertraulichkeits- oder strategischen Gründen ausschliessen oder einschränken, wird dies in der Offerte vermerkt. Eine vollständige Embargo-Vereinbarung kann mit einem entsprechenden Aufschlag verbunden sein.
17. Datensicherung und Aufbewahrung
Matteo sichert die produzierten Inhalte mehrfach: lokal auf redundanten Speicher-Medien sowie zusätzlich verschlüsselt in einem Cloud-Backup. Damit ist das Risiko eines vollständigen Datenverlusts so weit wie technisch vernünftig minimiert.
Die produzierten Inhalte werden für mindestens 24 Monate nach Lieferung aufbewahrt. Anschliessend kann eine Löschung erfolgen, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. Auf Wunsch kann die Aufbewahrung verlängert werden.
Abgebildete Personen können sich jederzeit an Matteo wenden, um die Löschung der sie betreffenden Aufnahmen aus den Archiven zu verlangen, soweit keine überwiegenden berechtigten Interessen oder gesetzlichen Aufbewahrungs- pflichten dem entgegenstehen.
Sollte trotz aller Massnahmen ein Datenverlust eintreten (z. B. Defekt während der Aufnahme vor dem ersten Backup), wird dies offen kommuniziert. Eine Haftung beschränkt sich in solchen Fällen auf die Rückerstattung des Honorars für die betroffenen Aufnahmen, sofern Matteo kein grobes Verschulden trifft.
18. Vertraulichkeit
Beide Vertragspartner behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Seite mit der gebotenen Sorgfalt. Als vertraulich gelten insbesondere strategische Pläne, interne Personalia, sportliche Vorbereitungen, geschäftliche Kennzahlen, Sponsoren-Verhandlungen sowie alle Inhalte, die ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt für die Dauer des Mandats und für fünf Jahre nach dessen Beendigung. Nicht erfasst sind allgemein zugängliche Informationen sowie Inhalte, die für die ordnungsgemässe Auftragsabwicklung gegenüber Dritten (z. B. Druck-Dienstleister, Medienpartner) offengelegt werden müssen.
Bei Brand- und Sponsoren-Aufträgen kann auf Wunsch eine separate Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) abgeschlossen werden.
19. Gewährleistung und Mängelrüge
Matteo erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt, die von einem professionellen Sport-Content-Creator zu erwarten ist. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagennach Lieferung schriftlich (E-Mail genügt) zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen (Art. 367 Abs. 2 OR). Die gesetzliche Verjährung bleibt vorbehalten.
Bei berechtigten Beanstandungen behebt Matteo den Mangel kostenlos durch Nachbearbeitung. Lässt sich der Mangel nicht beheben, wird das Honorar für die betroffenen Inhalte angemessen reduziert.
Subjektive Geschmacksunterschiede (z. B. Bildauswahl, Bildlook, Schnitt-Stil) gelten nicht als Mangel, sofern die Inhalte dem im Briefing vereinbarten Rahmen entsprechen.
20. Datenschutz
Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschliesslich im Rahmen der Auftragsabwicklung verarbeitet und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben. Verantwortlich im Sinne des revidierten schweizerischen Datenschutzgesetzes (revDSG) ist Matteo Studer, erreichbar unter matteo@matteostuder.ch.
Details zur Datenverarbeitung — Bearbeitungszwecke, Empfänger-Kategorien, allfällige Auslandsbekanntgabe, Aufbewahrung sowie Nutzung des KI-Assistenten Juno, des Kontaktformulars und von Web-Analyse-Tools — finden sich in der separaten Datenschutzerklärung. Diese ist integrierter Bestandteil dieser AGB.
21. Haftung
Matteo erbringt seine Dienstleistungen mit grösster Sorgfalt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung pro Auftrag auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt — ausgenommen Personenschäden, für die keine Haftungsbeschränkung gilt.
Für Schäden aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzhaftet Matteo nach den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (Art. 100 OR) uneingeschränkt.
Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen — wiederum ausgenommen Fälle grober Fahrlässigkeit, Vorsatz und Personenschäden.
Für das Verhalten und die Leistungen von beigezogenen Hilfspersonen oder externen Dienstleistern haftet Matteo nur im Umfang der eigenen Sorgfaltspflicht bei deren Auswahl und Instruktion (Art. 399 Abs. 2 OR).
22. Schlussbestimmungen
22.1 Schriftform und Änderungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Matteo behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Für bestehende Aufträge gilt die jeweils bei Vertragsabschluss gültige Fassung. Bei Saisonbegleitungen und mehrmonatigen Mandaten gilt die bei Auftragserteilung geltende AGB-Fassung bis zum Ende der vereinbarten Mandatsdauer. Bei wesentlichen Änderungen werden bestehende Auftraggeber rechtzeitig informiert.
22.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Klausel am nächsten kommt.
23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Vertragsverhältnisse zwischen Matteo Studer und seinen Auftraggebern gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Bern. Gegenüber Konsumenten im Sinne von Art. 32 ZPO bleiben die zwingenden Gerichtsstände vorbehalten.
Stand: Mai 2026 — diese AGB sind die jeweils aktuellste Fassung und ersetzen alle vorhergehenden Versionen.